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Dr.med. Hanns Wildgans,
stellv. Vorsitzender des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte
im Gespräch mit Kristina Heuser


duxxess - Gastexperten

In loser Reihe melden sich hier Gastexperten zu den Themen ambulante und stationäre Versorgung, sowie Betriebliches Gesundheitsmanagement zu Wort.







Betriebliches Gesundheitsmanagement in der Arztpraxis

Großkonzerne nutzen die Vorteile von betrieblichem Gesundheitsmanagement schon seit Jahren. Durch "gesundes Kantinenessen", Arbeitsplatzergonomie, Betriebssportgruppen und Anti-Stress-Kurse wird nicht nur gezielt der Krankenstand der Beschäftigten gesenkt, sondern auch die Mitarbeiterbindung an das Unternehmen gestärkt.

Nun hält die Thematik auch Einzug in Arztpraxen. Denn unabhängig von der Betriebs- oder Praxisgröße ist die Mitarbeiterzufriedenheit die entscheidende Größe, wenn es um einen reibungslosen Arbeitsprozess geht. Insbesondere vor dem Hintergrund des immer stärker werdenden Personalmangels im medizinischen Bereich, entscheiden sich Ärzte und Ärztinnen zunehmend für Betriebliche Gesundheitsmanagement-Konzepte, die die Zusammenarbeit von Arzt und Helferinnen-Team fördern.

Im Gegensatz zu Unternehmen mit einer Vielzahl von Beschäftigten, stehen hier nicht komplexe Gesundheitsmanagementsysteme im Vordergrund, sondern gezielt auf die Bedürfnisse des Teams angepasste Konzepte. Dr. Hanns Wildgans, stellvertretender Vorsitzender des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V., empfiehlt Kollegen in der eigenen Praxis die "wahren" Bedürfnisse der Beschäftigten im Team zu ermitteln.

Aber brauchen denn Beschäftigte im Gesundheitswesen, die sich mit Gesundheit befassen, ein eigenes Gesundheitsförderungsprogramm? Dr. Wildgans bejaht diese Fragestellung eindeutig: Ausgelöst durch die Einsparmaßnahmen und den Wettbewerbsdruck der Leistungserbringer untereinander, hat sich auch die Arbeitswelt der Beschäftigten im Gesundheitswesen entscheidend verändert: Die Belastungen - körperlich wie psychisch - haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Neben Personalmangel und zunehmender Arbeitsverdichtung führt die Komplexität der Arbeitsabläufe zu vermehrtem Stress. Dies bestätigen auch die jetzt erforderlichen psychischen Gefährdungsbeurteilungen.

Dass sich diese Herausforderungen auf die Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmern ungünstig auswirken, liegt auf der Hand. Deshalb machen sich Maßnahmen zur Gesundheitsförderung langfristig bezahlt, das wurde zumindest für große Firmen in Studien wiederholt belegt. Doch auch für Arztpraxen gilt: "Wer seine Mitarbeiter behalten und vor dem demografischen Hintergrund leistungsfähig halten möchte, muss auf ein entsprechend förderliches Arbeitsklima achten", ist Dr. Wildgans überzeugt.

Hilfreich seien dabei speziell ausgebildete Berater, die die verschiedenen Arbeitsprozesse im Praxisalltag genau kennen und die Schwachpunkte gezielt aufzeigen. Zu den größten Stressfaktoren zählen dabei unklare Zielvorgaben, schlechtes Zeitmanagement, Mangel an interner Kommunikation, mangelnde räumliche Voraussetzungen, aber auch die manchmal verbesserungswürdige Abstimmung der Untersuchungs- und Behandlungsabläufe. Ebenfalls sehr wichtig ist die Arbeitsplatzergonomie: Die Helferinnen müssen möglichst rücken- und nackenschonend vor dem PC sitzen können. Damit wird nicht nur Haltungsschäden, sondern auch Durchblutungsstörungen in den Beinen vorgebeugt.

Zusammen mit den Fachangestellten können so in kurzer Zeit Anhaltspunkte für Überbelastungen ausfindig gemacht werden und Verbesserungspotentiale lassen sich schnell erkennen.

Doch auch kleine Maßnahmen sind gesundheitsfördernd - und wenn nur daran gedacht wird, dass die Helferinnen in einer Arztpraxis genügend Zeit für Essen und Trinken haben. Abhilfe können hier schon ein Teller mit geschnittenem Obst statt der Keksdose und regelmäßige Trinkpausen schaffen. "BGM kann so einfach, aber ungemein wirksam sein", so das Credo von Dr. Hanns Wildgans.




Andrea Hellmann
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Wirtschaftsmediatorin
Buchwald Rechtsanwälte, München



















Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

wird durch sehr unterschiedliche rechtliche und technische Normen geprägt. Das Zusammenspiel von technischen Normen mit rechtlichen Ge- und Verboten für alle Tätigkeitsbereiche und alle Beschäftigungsgruppen ist nicht einfach zu überschauen. Hinzu kommen neue arbeits- und gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse, u.a. über Stress am Arbeitsplatz, z.B. Arbeit in einem Großraumbüro, die ein umfassendes Verständnis des Arbeitsschutzrechts.erfordern. Eine Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für einen wirksamen Arbeitsschutz. Die Gefährdungsbeurteilung auch von psychischen Belastungen bei der Arbeit ist seit dem 25.09.2013 im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgeschrieben. Zudem müssen jetzt auch Kleinbetriebe (bis maximal zehn Beschäftigte) das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von Arbeitgeber festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis deren Überprüfung dokumentieren. Die bisherige Herausnahme von Kleinbetrieben aus der Dokumentationspflicht wurde gestrichen.

Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten. Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit.

Auch die Fragen um Schicht -, Nacht - und Sonntagsarbeit, Höchstarbeitszeit sowie Mutterschutz gehören zum Arbeitsschutzrecht.

Immer problematisch sind die Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretungen im Arbeitsschutz. Der Betriebsrat hat bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vorschrift betriebliche Regelungen treffen muss und ihm bei der Gestaltung Handlungsspielräume verbleiben. Nach Auffassung des LAG Berlin Brandenburg hat der Betriebsrat bei der Umsetzung nur dann ein Mitbestimmungsrecht, wenn eine unmittelbare objektive Gesundheitsgefahr vorliegt oder eine Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) konkreten Handlungsbedarf ergibt.